Mobility Grants for national and international Young Faculty
Zielgruppe
NachwuchswissenschaftlerInnen der Universität zu Köln mit Promotion oder internationale NachwuchswissenschaftlerInnen in der Postdoc-Phase, die mit WissenschaftlerInnen der UzK kooperieren bzw. eine Kooperation anstreben
Ziele der Maßnahme
Die Förderung der internationalen Vernetzung von NachwuchswissenschaftlerInnen der Universität zu Köln durch die Finanzierung von Kurzaufenthalten im Ausland und durch die Finanzierung eines Gastwissenschaftlers an der Universität zu Köln.
Damit Erhöhung der Incoming Zahlen, Vorbereitung gemeinsamer Anträge und Forschungsprojekte, Durchführung von Projektworkshops, Erarbeitung internationaler Publikationen
Beschreibung der Maßnahme
Mit dem Programm Mobility Grants for national and international Young Faculty sollen Aufenthalte von mindestens einer Woche bis zu einem Monat im Ausland oder an der UzK gefördert werden. Das Programm ist der Maßnahme 6 des Zukunftskonzepts der UzK zuzuordnen und unterstützt die internationale Vernetzung der UzK.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind WissenschaftlerInnen in der Post-Doc-Phase (einschließlich JuniorprofessorInnen). Internationale GastwissenschaftlerInnen müssen ihren Antrag gemeinsam mit Ihrem/Ihrer KooperationspartnerIn der UzK stellen.
Antragstellung
Anträge können laufend eingereicht und bewilligt werden, damit auch kurzfristige Mobilitätsbedarfe im Jahr 2015 und 2016 ermöglicht werden können.
Die Anträge sind digital beim Dezernat Forschungsmanagement Abteilung 72 z. H. Nelli Nokkala einzureichen. Die Förderungsentscheidung treffen die ProrektorInnen für Forschung und Internationales.
Zur Antragstellung notwendige Unterlagen sind
• Tabellarischer Lebenslauf
• Informationen zum Anlass und Ziel des Auslandsaufenthaltes (z.B. Forschungsaufenthalte, Tagung, Vernetzung, Archivreisen) bzw. des Empfangs eines/r GastwissenschaftlerIn, Darstellung des Forschungsprojekts, der gewünschten Vernetzung und des erwarteten Mehrwertes für das Projekt (max. 2 Seiten)
• Schriftliche Zusage der aufnehmenden Gastinstitution bzw. der Gastwissenschaftlerin/ des Gastwissenschaftlers
• Dauer und Kostenplan des Aufenthaltes
• Für den Besuch eines/r internationalen GastwissenschaftlerIn muss der/die WissenschaftlerIn der Universität zu Köln gemeinsam mit ihrem/r KooperationspartnerIn den Antrag stellen (z.B. gemeinsamer Drittmittelantrag, Projektworkshop, Vorbereitung eines längeren GastwissenschaftlerInnenaufenthalts, Anbahnung einer Kooperation mit ausländischer Partneruniversität etc.)
• Nach Abschluss der Reise/ des Besuchs muss innerhalb von zwei Monaten ein zweiseitiger Ergebnisbericht im Dezernat Forschungsmanagement z.H. Nelli Nokkala eingereicht werden.
Förderzeitraum und –summe
Maximal 1 Monat können pro Person gefördert werden.
Die Fördersumme ist abhängig vom Zielland und den Mobilitätskosten und beträgt maximal 5000€. Reise und Aufenthaltskosten sollten den realen Bedarf und die nach Ziel-/Herkunftsland unterschiedlichen Kosten berücksichtigen. Für die Kalkulation der Fahrt- und Flugkosten sind Tickets der 2. Klasse bzw. der Economy Class zu Grunde zu legen. Bei den Aufenthaltskosten können die Tagessätze bei der Reisekostenstelle der Universität zu Kölner über folgenden Link berechnet werden: http://verwaltung.uni-koeln.de/abteilung44/content/reisekosten/download_vordrucke_und_informationen_reisekosten/
Auch das Welcome Center der Universität kann bei Fragen zum Besuch eines/r ausländischen GastwissenschaftlerIn herangezogen werden.
Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen digital an die folgende Adresse:
Universität zu Köln
Abteilung 72 Dezernat Forschungsmanagement
„Mobility Grants“
Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln
Nelli Nokkala
Berrenrather Straße 154-156
0221/470-7458
n.nokkala(at)verw.uni -koeln.de